Ein Fußballfan zerrte dem Anhänger der gegnerischen Mannschaft seine «Fan-Jacke» vom Leib. Er wurde wegen Raubes verurteilt. Das gilt zumindest dann, wenn er es sich im Zeitpunkt der Wegnahme vorbehält, die Jacke entweder zu vernichten oder als Trophäe zu behalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 07.11.2012 bestätigt (Az.: 1 St OLG Ss 258/12).